Ein Verkehrsunfall in Berlin oder Brandenburg mit einem Fahrzeug, das ein ausländisches Kennzeichen hat, sorgt bei vielen Geschädigten für große Unsicherheit. Wer ist mein Ansprechpartner? Wie komme ich an mein Geld? Die gute Nachricht vorweg: Auch in diesen Fällen sind Ihre Ansprüche gesichert. Sie müssen nur wissen, wie Sie vorgehen müssen.
Die 3 wichtigsten Schritte nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug
Das Vorgehen am Unfallort unterscheidet sich kaum von einem Unfall mit einem deutschen Fahrzeug. Drei Punkte sind jedoch besonders wichtig:
Polizei immer rufen (Regel Nr. 1)
Bei einem Unfall mit ausländischer Beteiligung sollten Sie immer die Polizei (Notruf 110) rufen, auch bei vermeintlichen Bagatellschäden. Die polizeiliche Unfallaufnahme ist ein entscheidendes Beweismittel, um den Unfallhergang und die Beteiligten offiziell zu dokumentieren.
Daten penibel genau dokumentieren
- Fotografieren Sie alles: Kennzeichen, Führerschein, Ausweis und – falls vorhanden – die Grüne Karte des Unfallgegners.
- Nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht: Füllen Sie diesen gemeinsam mit dem Unfallgegner aus. Achten Sie darauf, dass alle Angaben leserlich sind.
- Zeugen notieren: Die Aussagen von unabhängigen Zeugen sind in diesen Fällen Gold wert.
Unabhängigen Gutachter beauftragen
Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen in Deutschland. Versuchen Sie nicht, den Schaden im Ausland regulieren zu lassen. Die gesamte Abwicklung kann und sollte von Deutschland aus erfolgen. Die Kosten für den Gutachter muss die gegnerische Versicherung bei klarer Schuldfrage übernehmen.
Der Mythos der "Grünen Karte"
Früher war die „Grüne Versicherungskarte“ das wichtigste Dokument bei Auslandsfahrten. Heute ist sie innerhalb der EU und einiger weiterer Länder (wie der Schweiz, Norwegen, Island) nicht mehr zwingend erforderlich. Das Kennzeichen des Fahrzeugs ist bereits ein ausreichender Versicherungsnachweis.
Trotzdem: Wenn der ausländische Unfallgegner eine Grüne Karte dabeihar, lassen Sie sich diese unbedingt zeigen und fotografieren Sie sie. Sie enthält alle wichtigen Daten zur Versicherung und kann die spätere Abwicklung erheblich beschleunigen.
Wer ist mein Ansprechpartner in Deutschland?
Sie müssen nicht mit der ausländischen Versicherung korrespondieren. In Deutschland gibt es eine zentrale Stelle, die Ihnen hilft, den zuständigen Ansprechpartner zu finden:
Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.
Dieses Büro benennt Ihnen den sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland. Das ist eine deutsche Versicherungsgesellschaft, die den Schaden im Auftrag der ausländischen Versicherung nach deutschem Recht abwickelt.
Der einfachere Weg: Ihr unabhängiger Gutachter und Ihr Anwalt übernehmen diesen Schritt für Sie. Sie übermitteln die Daten des Unfallgegners an den Zentralruf der Autoversicherer, der dann den zuständigen Regulierungsbeauftragten ermittelt.
Warum ein Anwalt hier unerlässlich ist
Die Kommunikation mit ausländischen Versicherungen bzw. deren deutschen Beauftragten kann kompliziert und langwierig sein. Versicherungen versuchen oft, die Abwicklung zu verzögern oder unberechtigte Kürzungen vorzunehmen.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist in diesen Fällen unerlässlich. Er kennt die rechtlichen Fallstricke, kommuniziert auf Augenhöhe mit dem Schadenregulierer und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch. Die Kosten für den Anwalt muss bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen.
Keine Angst vor ausländischen Kennzeichen
Ein Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ist kein Grund zur Panik. Wenn Sie die oben genannten Schritte befolgen – Polizei rufen, alles dokumentieren und sofort einen unabhängigen Gutachter und Anwalt einschalten – sind Ihre Chancen, Ihren Schaden vollständig ersetzt zu bekommen, genauso hoch wie bei einem Unfall mit deutscher Beteiligung.
ADEL Gutachten und unser Partner-Netzwerk sind auf diese Fälle spezialisiert. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen sofort:
