Reparaturgutachten Berlin – Ihre Reparaturbestätigung vom Sachverständigen
Sie haben Ihr Fahrzeug nach einem Unfall repariert und benötigen einen Nachweis? Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger erstellen wir Ihre Reparaturbestätigung – für die Versicherung, den Nutzungsausfall oder als Beweissicherung.
– ✓ 24h Erreichbar
– ✓ Kostenlos bei Unverschulden
– ✓ Vor-Ort-Service
– ✓ DPMA-geschützte Marke
ADEL Gutachten
Reparaturgutachten in Berlin & BrandenburgADEL Gutachten
Herzlich willkommen bei ADEL Gutachten. Schreiben Sie uns gerne per WhatsApp. Wir unterstützen Sie fachkundig bei Reparaturgutachten und der technischen Beurteilung bereits durchgeführter oder geplanter Instandsetzungen.
Was ist eine Reparaturbestätigung?
Eine Reparaturbestätigung (auch Reparaturgutachten genannt) ist ein offizieller Nachweis eines KFZ-Sachverständigen, dass Ihr Fahrzeug nach einem Unfallschaden sach- und fachgerecht instandgesetzt wurde. Dieses Dokument ist unverzichtbar, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig durchzusetzen.
Ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren ließen, die Reparatur in Eigenregie durchgeführt haben oder fiktiv abgerechnet und später günstig repariert haben – in all diesen Fällen benötigen Sie eine Reparaturbestätigung, um Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten geltend zu machen.
Bei ADEL Gutachten sind wir 24 Stunden am Tag erreichbar und erstellen Ihre Reparaturbestätigung schnell und unkompliziert. Die Kosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.
In diesen Situationen ist eine Reparaturbestätigung erforderlich
Eine Reparaturbestätigung vom Sachverständigen ist in verschiedenen Situationen notwendig oder dringend empfohlen:
Fiktive Abrechnung mit späterer Reparatur:
Sie haben den Unfallschaden zunächst fiktiv (auf Gutachtenbasis) abgerechnet und das Fahrzeug später günstig reparieren lassen. In diesem Fall benötigen Sie eine Reparaturbestätigung als Nachweis, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde.
Reparatur in Eigenregie:
Sie haben Ihr Fahrzeug selbst repariert oder von einem Bekannten reparieren lassen. Da keine Werkstattrechnung vorliegt, dient die Reparaturbestätigung als offizieller Nachweis.
Keine geeignete Rechnung vorhanden:
Die Werkstatt hat keine detaillierte Rechnung ausgestellt, oder die Rechnung entspricht nicht den Anforderungen der Versicherung.
Schutz bei erneutem Unfall:
Ohne Reparaturbestätigung kann die gegnerische Versicherung bei einem erneuten Unfall behaupten, der Schaden sei ein „Altschaden“ und die Regulierung verweigern.
Nutzungsausfall geltend machen:
Um die Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturzeit zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde.
Fahrzeugverkauf:
Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs dient die Reparaturbestätigung als Beleg für die fachgerechte Instandsetzung und erhöht das Vertrauen potenzieller Käufer.
Wozu benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?
Mit einer Reparaturbestätigung vom KFZ-Sachverständigen können Sie folgende Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen:
Nutzungsausfallentschädigung:
Für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug wegen der Reparatur nicht nutzbar war, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und kann zwischen 23 € und 175 € pro Tag betragen.
Mietwagenkosten:
Alternativ zum Nutzungsausfall können Sie die Kosten für einen Mietwagen geltend machen. Die Reparaturbestätigung dient als Nachweis für die Dauer der Reparatur.
Beleg für die Versicherung:
Die Reparaturbestätigung ist der offizielle Nachweis, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß instandgesetzt wurde.
Beweissicherung für die Zukunft:
Bei einem erneuten Unfall an denselben Fahrzeugteilen können Sie nachweisen, dass der vorherige Schaden behoben wurde.
Rechtssicherheit:
Im Streitfall mit der Versicherung oder vor Gericht hat die Reparaturbestätigung erhebliche Beweiskraft.
Reparaturbestätigung bei Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert
Ein besonders wichtiger Fall ist die sogenannte 130%-Grenze. In bestimmten Situationen haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug auch dann reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – bis zu einer Grenze von 130%.
Voraussetzungen für die 130%-Regelung:
Das sogenannte Integritätsinteresse muss vorhanden sein. Das bedeutet, Sie möchten Ihr Fahrzeug behalten und weiter nutzen, anstatt es zu verkaufen und ein neues zu kaufen.
Die Reparatur muss exakt nach Gutachten durchgeführt werden. Abweichungen können dazu führen, dass die Versicherung die Kostenübernahme verweigert.
Nach der Reparatur ist eine Reparaturbestätigung zwingend erforderlich, um nachzuweisen, dass die Reparatur ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurde.
Bei ADEL Gutachten arbeiten wir eng mit unseren Partner-Werkstätten zusammen, um sicherzustellen, dass die Reparatur exakt nach Gutachten erfolgt. Anschließend erstellen wir die Reparaturbestätigung, damit Sie Ihre vollen Ansprüche geltend machen können.
Reparaturgutachten Berlin bei folierten Fahrzeugen – Unser Spezialgebiet
Fahrzeuge mit Folierung – ob Teilfolierung, Vollfolierung (Car Wrapping) oder Steinschlagschutzfolie (PPF) – erfordern bei der Reparatur und der anschließenden Bestätigung besondere Expertise.
Als einer der wenigen KFZ-Sachverständigen in Berlin haben wir uns auf Foliengutachten spezialisiert. Bei der Reparaturbestätigung folierte Fahrzeuge Berlin prüfen wir:
- Wurde die Folierung fachgerecht entfernt und neu aufgebracht?
- Entspricht die neue Folierung dem Original (Hersteller, Farbe, Qualität)?
- Wurde der Lack unter der Folie ordnungsgemäß repariert?
- Sind alle Übergänge und Kanten sauber verarbeitet?
Durch unsere Kooperation mit der renommierten Tuning-Werkstatt WEGA Performance verfügen wir über das notwendige Fachwissen, um auch exklusiv folierte Fahrzeuge professionell zu begutachten.
Reparaturbestätigung Berlin bei getunten Fahrzeugen
Getunte Fahrzeuge stellen bei der Reparatur und der anschließenden Bestätigung eine besondere Herausforderung dar. Leistungssteigerungen, Fahrwerksumbauten oder optische Modifikationen müssen bei der Reparatur berücksichtigt und korrekt dokumentiert werden.
Durch unsere enge Zusammenarbeit mit WEGA Performance, einer der bekanntesten Tuning-Werkstätten Deutschlands, verfügen wir über das Fachwissen, um die fachgerechte Reparatur getunter Fahrzeuge zu bestätigen. Bei der Reparaturbestätigung getunter Fahrzeuge prüfen wir:
- Wurden alle Tuning-Teile fachgerecht aus- und wieder eingebaut?
- Entsprechen die reparierten oder ersetzten Teile dem Original?
- Sind alle Eintragungen und TÜV-Abnahmen weiterhin gültig?
- Wurde die Funktionalität aller Modifikationen wiederhergestellt?
Von der Reparatur bis zur Bestätigung – Alles aus einer Hand
Bei ADEL Gutachten bieten wir Ihnen einen Komplettservice, der weit über die reine Reparaturbestätigung hinausgeht:
01
Anwalt-Kooperation: Sollte die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche nicht anerkennen, arbeiten wir mit Uschkureit Rechtsanwälte zusammen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
02
Vermittlung an Partner-Werkstätten: Wenn Sie noch keine Werkstatt haben, vermitteln wir Sie an eine unserer verifizierten Partner-Fachwerkstätten. Dort wird Ihr Fahrzeug fachgerecht und nach Gutachten instandgesetzt.
03
Mietwagen-Vermittlung: Über unseren Partner Drivelier können wir Ihnen bei Bedarf einen Mietwagen für die Reparaturzeit vermitteln.
Dieser Komplettservice bedeutet für Sie: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir koordinieren alles für Sie – von der Reparatur bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche.
Reparaturbestätigung Berlin – so läuft sie ab - In 4 Schritten
Bei ADEL Gutachten machen wir Ihnen die Reparaturbestätigung so einfach wie möglich:
Kontaktaufnahme
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Teilen Sie uns mit, dass Sie eine Reparaturbestätigung benötigen. Wir sind 24 Stunden am Tag erreichbar.

Terminvereinbarung
Wir vereinbaren einen Termin für die Besichtigung. Diese kann bei uns im Büro, bei der Werkstatt oder bei Ihnen vor Ort stattfinden.

Fahrzeugprüfung
Unser Sachverständiger prüft, ob die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt wurde. Wir vergleichen den aktuellen Zustand mit dem ursprünglichen Gutachten und dokumentieren alles fotografisch.

Erstellung der Reparaturbestätigung
Sie erhalten eine detaillierte, schriftliche Reparaturbestätigung, die alle relevanten Informationen enthält und von Versicherungen und Gerichten anerkannt wird.

Wer zahlt die Reparaturbestätigung?
Die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für die Reparaturbestätigung von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Sie müssen nichts aus eigener Tasche bezahlen.
Dies ist Ihr gutes Recht als Geschädigter. Die Reparaturbestätigung gehört zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen, genau wie das ursprüngliche Unfallgutachten.
Sollte die Versicherung die Kostenübernahme verweigern, unterstützen wir Sie gemeinsam mit unseren Partner-Anwälten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Reparaturbestätigung in ganz Berlin und Brandenburg
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Reparaturbestätigung in der gesamten Region. Unser Service ist im gesamten Berliner Stadtgebiet verfügbar – unter anderem in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf. Darüber hinaus sind wir auch im Brandenburger Umland für Sie im Einsatz – zum Beispiel in Potsdam, Oranienburg, Falkensee, Bernau, Königs Wusterhausen und Teltow .
Eine Reparaturbestätigung wird häufig im Zusammenhang mit einem zuvor erstellten Unfallgutachten benötigt, um nachzuweisen, dass die im Gutachten festgestellten Schäden fachgerecht behoben wurden. Bei Fahrzeugen mit besonderer Ausstattung oder Fahrzeugfolierung kann zusätzlich ein spezialisiertes Foliengutachten sinnvoll sein. Wenn durch den Unfall ein merkantiler Wertverlust entstanden ist, prüfen wir außerdem Ihren Anspruch auf eine Minderwertermittlung. In Fällen mit unklarer Schadenslage oder zur Sicherung von Beweisen unterstützen wir Sie darüber hinaus mit einer professionellen Beweissicherung.
Häufig gestellte Fragen zur Reparaturgutachten
Brauche ich eine Reparaturbestätigung auch bei einer Werkstattrechnung?
Eine Werkstattrechnung ist in der Regel ausreichend. Eine zusätzliche Reparaturbestätigung ist aber empfehlenswert, wenn Sie sich für die Zukunft absichern möchten.
Wie lange dauert die Erstellung der Reparaturbestätigung?
In der Regel erhalten Sie die Reparaturbestätigung innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach der Fahrzeugprüfung.
Kann ich die Reparaturbestätigung auch bekommen, wenn ich das Gutachten woanders erstellen ließ?
Ja, wir erstellen Reparaturbestätigungen auch für Fahrzeuge, deren ursprüngliches Gutachten von einem anderen Sachverständigen stammt.
Muss die Reparatur in einer bestimmten Werkstatt durchgeführt werden?
Nein, Sie haben freie Werkstattwahl. Wir können Ihnen aber auf Wunsch eine unserer Partner-Fachwerkstätten empfehlen.
Was passiert, wenn die Versicherung die Reparaturbestätigung nicht anerkennt?
In diesem Fall unterstützen wir Sie gemeinsam mit unseren Partner-Anwälten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Was kostet eine Reparaturbestätigung?
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.
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Sie benötigen eine Reparaturbestätigung? Kontaktieren Sie uns jetzt – wir sind 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar.
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