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Unfall mit ausländischem Fahrzeug

Ein Unfall mit ausländischem Fahrzeug sorgt häufig für Unsicherheit: Welche Versicherung ist zuständig, welche Daten werden benötigt und wie läuft die Schadenregulierung in Deutschland ab? Entscheidend ist, den Unfall vollständig zu dokumentieren und die zuständige Stelle korrekt zu ermitteln.
Ein Verkehrsunfall in Berlin oder Brandenburg mit einem Fahrzeug, das ein ausländisches Kennzeichen hat, sorgt bei vielen Geschädigten für große Unsicherheit. Wer ist mein Ansprechpartner? Wie komme ich an mein Geld? Die gute Nachricht vorweg: Auch in diesen Fällen sind Ihre Ansprüche gesichert. Sie müssen nur wissen, wie Sie vorgehen müssen.

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ADEL Gutachten

KFZ-Sachverständiger in Berlin

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Unfall mit ausländischem Fahrzeug
WISSEN

Die 3 wichtigsten Schritte nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug

Das Vorgehen am Unfallort unterscheidet sich kaum von einem Unfall mit einem deutschen Fahrzeug. Drei Punkte sind jedoch besonders wichtig:

Polizei immer rufen (Regel Nr. 1)

Bei einem Unfall mit ausländischer Beteiligung sollten Sie immer die Polizei (Notruf 110) rufen, auch bei vermeintlichen Bagatellschäden. Die polizeiliche Unfallaufnahme ist ein entscheidendes Beweismittel, um den Unfallhergang und die Beteiligten offiziell zu dokumentieren.

Daten penibel genau dokumentieren

  • Fotografieren Sie alles: Kennzeichen, Führerschein, Ausweis und – falls vorhanden – die Grüne Karte des Unfallgegners.
  • Nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht: Füllen Sie diesen gemeinsam mit dem Unfallgegner aus. Achten Sie darauf, dass alle Angaben leserlich sind.
  • Zeugen notieren: Die Aussagen von unabhängigen Zeugen sind in diesen Fällen Gold wert.

Unabhängigen Gutachter beauftragen

Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen in Deutschland. Versuchen Sie nicht, den Schaden im Ausland regulieren zu lassen. Die gesamte Abwicklung kann und sollte von Deutschland aus erfolgen. Die Kosten für den Gutachter muss die gegnerische Versicherung bei klarer Schuldfrage übernehmen.
Die Grundlage der Regulierung ist auch hier ein vollständiges Unfallgutachten; bei strittigem Hergang sichern wir die Spuren zusätzlich per Beweissicherung.

Grüne Karte

Der Mythos der "Grünen Karte"

Früher war die „Grüne Versicherungskarte“ das wichtigste Dokument bei Auslandsfahrten. Heute ist sie innerhalb der EU und einiger weiterer Länder (wie der Schweiz, Norwegen, Island) nicht mehr zwingend erforderlich. Das Kennzeichen des Fahrzeugs ist bereits ein ausreichender Versicherungsnachweis.

Trotzdem: Wenn der ausländische Unfallgegner eine Grüne Karte dabeihat, lassen Sie sich diese unbedingt zeigen und fotografieren Sie sie. Sie enthält alle wichtigen Daten zur Versicherung und kann die spätere Abwicklung erheblich beschleunigen.

Ansprechpartner

Wer ist mein Ansprechpartner in Deutschland?

Sie müssen nicht mit der ausländischen Versicherung korrespondieren. In Deutschland gibt es eine zentrale Stelle, die Ihnen hilft, den zuständigen Ansprechpartner zu finden:

Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.

Dieses Büro benennt Ihnen den sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland. Das ist eine deutsche Versicherungsgesellschaft, die den Schaden im Auftrag der ausländischen Versicherung nach deutschem Recht abwickelt.

Der Zentralruf der Autoversicherer ist insbesondere dann relevant, wenn sich der Unfall im Inland mit einem ausländischen Fahrzeug ereignet hat und die ausländische Versicherung beziehungsweise deren Regulierungsstelle in Deutschland ermittelt werden soll.

Der einfachere Weg: Ihr Anwalt übernimmt die rechtliche Korrespondenz und klärt über das Deutsche Büro Grüne Karte, welche Stelle den Schaden in Deutschland bearbeitet. Wir stellen dafür das professionelle Unfallgutachten und alle erforderlichen Fahrzeugdaten bereit und beantworten fachliche Rückfragen der Versicherung zu unserem Gutachten. Bei Kürzungen oder rechtlichen Einwänden empfehlen wir auf Wunsch unsere Partner-Kanzlei Uschkureit Rechtsanwälte.

Anwalt

Warum ein Anwalt hier unerlässlich ist

Die Kommunikation mit ausländischen Versicherungen bzw. deren deutschen Beauftragten kann kompliziert und langwierig sein. Versicherungen versuchen oft, die Abwicklung zu verzögern oder unberechtigte Kürzungen vorzunehmen.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist in diesen Fällen unerlässlich. Er kennt die rechtlichen Fallstricke, kommuniziert auf Augenhöhe mit dem Schadenregulierer und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch. Die Kosten für den Anwalt muss bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen.

Fazit

Keine Angst vor ausländischen Kennzeichen

Ein Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ist kein Grund zur Panik. Wenn Sie die oben genannten Schritte befolgen – Polizei rufen, alles dokumentieren und sofort einen unabhängigen Gutachter und Anwalt einschalten – sind Ihre Chancen, Ihren Schaden vollständig ersetzt zu bekommen, genauso hoch wie bei einem Unfall mit deutscher Beteiligung.
Wir sind dafür in ganz Berlin und im Brandenburger Umland im Einsatz.

ADEL Gutachten und unser Partner-Netzwerk sind auf diese Fälle spezialisiert. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen sofort:

Häufige Fragen zum Unfall mit ausländischem Fahrzeug

Unfall mit ausländischem Fahrzeug & Schadenregulierung

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Wer reguliert den Schaden, wenn der Unfallgegner im Ausland versichert ist?

Bei einem Unfall in Deutschland ist grundsätzlich das Deutsche Büro Grüne Karte zuständig. Es übernimmt die Aufgaben eines Haftpflichtversicherers und beauftragt in der Regel ein deutsches Versicherungsunternehmen oder ein Schadenregulierungsbüro mit der Bearbeitung des Falls nach deutschem Recht.

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Brauche ich die Grüne Karte des ausländischen Unfallgegners?

Nicht zwingend. Bei Fahrzeugen aus Staaten, für die der sogenannte Kennzeichenschutz gilt, genügt grundsätzlich das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Liegt die Internationale Versicherungskarte vor, sollten Sie sie trotzdem fotografieren, da sie wichtige Angaben zum Fahrzeug und zur Versicherung enthält.

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Gilt deutsches Recht, wenn der Unfall in Deutschland passiert?

Grundehrlich ja. Bei einem Unfall in Deutschland richtet sich die Schadenregulierung regelmäßig nach deutschem Recht. Bei einem unverschuldeten Schaden kann zur Feststellung der Schadenhöhe ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt werden. Ob sämtliche Gutachterkosten erstattet werden, hängt unter anderem von der Haftung und der Schadenhöhe ab.